Antrag der CDU-Fraktion in der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2025

Langenargen

27. Mai 2025

Antrag der CDU-Fraktion zur Einholung eines Angebotes für die Dachsanierung am Rathaus

Wie bereits in der Fraktionserklärung zum Haushaltsplan 2025 erläutert, möchte die CDU-Fraktion, dass das marode Dach des Rathauses schnellstmöglich repariert/saniert wird. In der Novembersitzung 2024 des Gemeinderates wurde seitens der Verwaltung angemerkt, dass das Dach des Rathauses in einem sehr schlechten Zustand ist und bereits Wasserschäden zu beklagen sind. Seit 01.01.2025 gibt es die Möglichkeit, dass Vergaben bis zu einem Auftragswert von EUR 100.000,00 ohne Ausschreibung durchgeführt werden können. Die CDU-Fraktion stellt deshalb den Antrag, schnellstmöglich und spätestens bis zur 1. Sitzung nach der Sommerpause, ein entsprechendes Angebot zur Neueindeckung des Rathausdachs einzuholen. Wir sehen auf diesem Weg die Möglichkeit, das Dach schnellstmöglich abzudichten, um weitere Wasserschäden zu vermeiden. Die Verwaltung möchte ergänzend zu vorliegendem Antrag darauf hinweisen, dass bei einer Neueindeckung des Rathausdaches unter Umständen mit weiteren verpflichtenden Arbeiten zu rechnen ist. Gem. § 47 GEG sind Eigentümer eines Nichtwohngebäudes dazu verpflichtet, bei unbeheiztem Dachraum die oberste Geschossdecke, alternativ die Dachhaut so zu dämmen, dass ein U-Wert von mindestens 0,24 Watt/m²K eingehalten wird. Die Dämmpflicht greift immer dann, wenn die Dacheindeckung inklusive der Lattung und Verschalung erneuert wird. Ausnahmen von der Dämmpflicht sind für alle Dächer vorgesehen, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind. Außerdem stellt die Bagatellgrenze sicher, dass kleinere Arbeiten an der Gebäudehülle möglich sind, ohne dass eine Dämmpflicht daraus entsteht. Wenn weniger als 10 Prozent der gesamten Dacheindeckung saniert werden, kommen die Regelungen des GEG nicht zur Anwendung. Weitere Ausnahme ist nach § 105 GEG für Gebäude, welche unter Denkmalschutz stehen, möglich. Die Pflicht zur Dämmung besteht für denkmalgeschützte Gebäude grundsätzlich auch, es kann aber von den Anforderungen dieses Gesetzes bei unverhältnismäßig hohem Aufwand oder bei einer Beeinträchtigung der Substanz oder des Erscheinungsbilds abgewichen werden. Die Ausnahmen sind mit der Baurechtsbehörde abzustimmen. Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen in Baden-Württemberg geeignete Dachflächen mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist grundsätzlich möglich. Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Dacheindeckung beim Steildach vollständig erneuert wird. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht pauschal von der Photovoltaik-Pflicht befreit. Hier müssen Denkmalschutz und Klimaschutz abgewogen werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit zur Befreiung von der PV-Pflicht, die bei wirtschaftlich unverhältnismäßig hohem Aufwand beantragt werden kann. Der Antrag ist bei der Baurechtsbehörde zu stellen und genehmigen zu lassen. Für die Sanierung der Dachfläche auf dem Rathaus sind ferner die Fachbehörden des Denkmalschutzes mit einzubeziehen und bei diesen ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen. Auch die bei einer früheren Bestandsaufnahme durch einen Holzbaubetrieb festgestellten Mängel am Dachstuhl des Rathauses sollten bei einer etwaigen Dachsanierung ertüchtigt werden. Bei einer reinen Dachsanierung sind räumliche, organisatorische, wie auch sozial personelle Aspekte, die aber ebenfalls in die Betrachtung mit einbezogen werden sollten, zu betrachten. Die Gemeindeverwaltung Langenargen leidet notorisch an Platzmangel. Dies ist Resultat hinzugekommener Aufgaben, die nur durch zusätzliche Personalerweiterung bewältigt werden konnten. Zwar wurden Bereiche, wie beispielsweise der Bürgerservice Plus, ausgelagert, jedoch kamen auf der anderen Seite wieder neue Aufgaben hinzu. Sofern sich die Möglichkeit ergeben würde, weitere Bereiche in die nähere Umgebung des Rathauses sinnvoll auszulagern, würde davon natürlich Gebrauch gemacht werden. Letztlich ist es aber im Sinne der Beschäftigten, aber auch Aufgabe, die Arbeitsstättenrichtlinie einzuhalten. Hier böte sich bei einem Dachausbau, der einer Dachneueindeckung aber im Wege stehen würde, die Möglichkeit, zusätzliche Büroräumlichkeiten zu generieren. Im bisherigen Dachgeschoss sind bisher Büros für den Jugendbeauftragten, den Gemeindevollzugsdienst und den Hausmeister vorhanden. Gleichzeitig befindet sich dort in einem gefangenen Raum auch der Sozialraum für die Beschäftigten des Rathauses, der ohne natürliches Tageslicht ist. Im Sozialraum sind eine Küche und Sitzmöglichkeiten vorhanden. Andere Funktionen, die aber genauso wichtig wären für einen Sozialraum, sind dort nicht abbildbar. Bei einer reinen Dacheindeckung wäre auch dort nichts Weiteres abbildbar, obwohl hierfür sicherlich Bedarf gegeben wäre, bzw. es insbesondere für Sozialräumlichkeiten gut wäre, wenn dort Tageslicht vorhanden wäre. Die Tendenz in Bezug auf eine weitergehende Gesamtbetrachtung der örtlichen Gegebenheiten wäre sicherlich zu bejahen.

Unser neuer Vorstand

Langenargen

30. Januar 2025

Bei unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Dienstag, den 28. Januar 2025 im Hotel Seeperle, wurde ein klarer Generationenwechsel vollzogen. In einer lebhaften und zukunftsorientierten Versammlung, die von einem starken Gemeinschaftsgeist geprägt war, wurde der 19-jährige Jonas Hentsch einstimmig als neuer Vorsitzender der CDU Langenargen gewählt.
Neben Jonas Hentsch wurde ein ganzes Team motivierter Mitglieder ins Amt berufen:

• Als stellvertretender Vorsitzender wurde Valentin Lauria (Kreisvorsitzender der JU Bodensee) gewählt.

• Claudia Santus übernimmt die Rolle der Schriftführerin.

• Florian Sauter wird als Schatzmeister fungieren.

• Julia Pilgram, Markus Krug, Ralph Seubert, Rainer Terwart und Romas Wocher wurden in die Beisitzerposten berufen.

Der Wechsel markiert einen tiefgreifenden Umbruch. Im Mittelpunkt steht das Bekenntnis, dass die politische Arbeit vor Ort das Fundament der Demokratie bildet. „Es ist genau hier, in unserem schönen Langenargen, wo wir die Sorgen, Bedürfnisse und Wünsche der Menschen direkt aufnehmen und in konkrete Politik umsetzen können“, betonte Jonas Hentsch und hob damit den Stellenwert der Bürgernähe hervor.

Der neu formierte Vorstand unterstreicht, dass Langenargen nicht nur auf eine reiche Tradition zurückblicken kann, sondern auch über das Potenzial verfügt, zukunftsweisend zu agieren. Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen – von der angespannten Haushaltslage über die Stärkung des Mittelstands bis hin zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus – soll das junge Team den Wandel aktiv gestalten.

Ein besonderer Dank wurde an Roman Wocher ausgesprochen, der in einer schwierigen Zeit den kommissarischen Vorsitz übernahm und mit unermüdlichem Engagement den Weg für diesen Generationswechsel ebnete.

Mit Blick auf die Zukunft und die bevorstehenden Herausforderungen sieht der neue Vorstand es als unabdingbar an, die Augen offen zu halten, klare Prioritäten zu setzen und mit Mut sowie Engagement aktiv die Weichen für Langenargens Zukunft zu stellen – statt nur zu verwalten. „Wenn wir unsere Werte und Ideen gemeinsam stark machen, können wir Großes erreichen“, brachte die optimistische Stimmung des Abends den Kern der Botschaft auf den Punkt.

Die CDU Langenargen stellt sich damit neu auf: jung, dynamisch und bereit, die Herausforderungen der Zukunft anzugehen. Der frische Wind im Vorstand soll in den kommenden Monaten und Jahren für einen Politikwechsel sorgen, der den Ort und die Region nachhaltig prägen wird.